
Nach § 7 Abs. 4 MBO-Ä darf mit Rücksicht auf die medizinische Sorgfaltspflicht eine Video-Sprechstunde bei dafür geeigneten Behandlungsfällen stattfinden. Das bietet sich jedoch nicht für den Beginn einer Behandlung (Erstanamnese) an.
Informationen zur Kostenübernahme
Bitte den Text zu Ende lesen, da Tipps folgen: Meine Leistungen werden nicht wie bei einem Psychologischen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung oder einem Psychiater (Arzt) von der gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Dies bedeutet, dass die Therapiekosten selbst gezahlt werden außer: Eine private Zusatzversicherungen übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie durch den Heilpraktiker. Dafür vorher bezgl. einer möglichen Kostenübernahme mit der privaten Krankenversicherung in Verbindung treten.
HINWEIS: Da es in der Region Hannover zu wenige Therapieplätze gibt, ist es eigentlich nahe zu unmöglich innerhalb von wenigen Monaten einen Therapieplatz zu finden.
Es ist eher schon die Regel, das man bis zu über einem Jahr auf einen Platz wartet. Generell müssen gesetzl. Krankenkassen (GKV) eine wohnortnahe und bedarfsgerechte Versorgung der Versicherten gewährleisten können.
Falls trotz eigener Bemühungen kein Therapieplatz bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten oder Psychiater zu finden, bzw. die lange Wartezeit unzumutbar ist erfüllt die GKV ihren gesetzlichen Auftrag nicht. In Fällen wie diesen hat der versicherte Mensch das Recht sich die notwendige Leistung selbst zu beschaffen.
Die dadurch entstehenden Kosten muss die GKV erstatten.
Dieser Anspruch ist in §13 Absatz 3 SGB V gesetzlich geregelt und gilt für alle gesetzl. Krankenkassen. Voraussetzung für eine Kostenerstattung für selbst beschaffene Leistungen ist eine Entscheidung der Krankenkasse über den Leistungsantrag vor der Selbstbeschaffung. Das heißt es muss ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.
VORGEHENSWEISE: Die Dringlichkeit / Notwendigkeit für eine Behandlung muss durch eine Überweisung des Hausarztes oder eines Facharztes für Psychiatrie inklusive Diagnose ausgestellt werden.
Da nachgewiesen werden muss, dass keine rechtzeitige Behandlung bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung oder Psychiatern möglich war muss protokolliert werden wer angerufen wurde:
(Name der Praxis bzw. des Therapeuten, Datum und Uhrzeit, der frühestmögliche Behandlungstermin bzw. wie lange die Warteliste ist). Wie viele Anfragen die Krankenkasse erwartet am besten bei der Krankenkasse erfragen.
Alternativ sind die Aufwendungen / Ausgaben für privat gezahlte Psychotherapiestunden in einer Steuer-Erklärung als „außergewöhnliche Belastung“ absetzbar, die Höhe ist abhängig vom Einkommen.